Ab 1. Januar 2024 gilt die neue EU-Drohnenverordnung in allen EU-Mitgliedsstaaten uneingeschränkt. Die neue EU-Drohnenführerscheine sind nun für alle Drohnen in der Offnen Kategorie verpflichtend. Für Einsätze in der Unterkategorie A2 der Offenen Kategorie und Einsätze in der Speziellen Kategorie ist das Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich.
Warum ist das EU-Fernpilotenzeugnis A2, oft auch als „großer EU-Drohnenführerschein“ bezeichnet, so interessant?
Mit dem EU-Fernpilotenzeugnis A2 dürft Ihr euch in der erlaubnisfreien Offenen Kategorie im städtischen Raum mit C2-zertifizierten Drohnen unter 4 kg maximaler Startmasse (MTOM) bis auf 30 m und im Slowmodus sogar bis auf 5 m unbeteiligten Personen annähern und müsst keine 150 m Abstand zu Wohn-, Industrie-, Gewerbe- und Erholungsgebieten einhalten, wie bei Drohnenflügen in der Unterkategorie A3. Ist also auch bei Einsätzen auf dem Lande sehr hilfreich. Ebenso wie für Ausnahmegenehmigungen und Erleichterungen zur Befreiung von Beschränkungen in Geozonen durch die Landesluftfahrtbehörden, für die das Fernpilotenzeugnis A2 i.a.R. die Voraussetzung ist.
Das Schulungsangebot richtet sich an Anfänger, Quereinsteiger sowie fortgeschrittene Fernpiloten, die gerne erlaubnisfreie Einsätze mit C2-klassifizierten Drohnen über 900 g Abfluggewicht im urbanen Umfeld in der Unterkategorie A2 der Offenen Kategorie fliegen und so erweiterte Möglichkeiten für den Einsatz ihrer Drohnen erhalten möchten (gemäß neuer EU Regulierung).